Allgemeine Dienstleistungsbedingungen

Artikel 1: Gegenstand

Diese Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen (im Weiteren „die Allgemeinen Bedingungen“) bilden die einzige Grundlage für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien. Sie gelten für die diversen Übersetzungsleistungen, Präsenz-, Telefon- und Videokonferenzdolmetschleistungen, Synchronisierungs- und Untertitelungsleistungen sowie die Transkription von Audiodateien (im Weiteren „die Leistungen“ oder „die Leistung“), mit denen der Übersetzer, Dolmetscher oder eine sonstige Drittperson (im Weiteren „der Leistungserbringer“) von der SOCIETE TRADUCTA SWITZERLAND, geschäftsansässig in Pully (CH-1009), Av C-F Ramuz, 99, Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital von CHF 100 000, eingetragen beim Registergericht Lausanne unter der Nummer CH 550.1.103.312.8, in diesem Rahmen vertreten durch ihren Mitgeschäftsführer, Herrn FREDERIC IBANEZ (im Weiteren «TRADUCTA»), beauftragt wird.

Das Ziel dieser Allgemeinen Bedingungen besteht ausschliesslich in der Festlegung der Bedingungen, unter denen der Leistungserbringer gegenüber TRADUCTA SWITZERLAND (im Weiteren „der Kunde“) die Leistung erbringt, mit der er unter Berücksichtigung der gemäss Bestellschein vereinbarten Preise und Bedingungen beauftragt wurde, der einen Verweis auf diese Allgemeinen Bedingungen beinhaltet.

Gemäss den geltenden Rechtsvorschriften werden diese Allgemeinen Bedingungen sämtlichen Personen, die den Wunsch haben, einen Dienstleistungsvertrag mit TRADUCTA SWITZERLAND abzuschliessen, auf Anfrage systematisch übermittelt.

 

Artikel 2: Anwendungsgebiet

Diese Allgemeinen Bedingungen bilden die einzige Grundlage des zwischen TRADUCTA SWITZERLAND und dem Leistungserbringer geschlossenen Dienstleistungsvertrags.

In diesem Sinne gelten sie einschränkungs- und vorbehaltlos für sämtliche Leistungen, die dem Leistungserbringer von TRADUCTA SWITZERLAND übertragen werden.

Vornehmlich gelten diese Allgemeinen Bedingungen uneingeschränkt und unter Ausschluss der Möglichkeit des Widerrufs oder der etwaigen Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leistungserbringers, ganz gleich, ob sie mit den Allgemeinen Bedingungen von TRADUCTA SWITZERLAND übereinstimmen oder mit denselben im Widerspruch stehen bzw. sich von ihnen unterscheiden.

Anlässlich seiner Eintragung auf der Website, die der Rekrutierung von Leistungserbringern vorbehalten ist (www.duction.com), ist der Bewerber zum Zwecke der Ergänzung seiner Bewerbung verpflichtet, diese Allgemeinen Bedingungen zur Kenntnis zu nehmen und zu bestätigen, indem er das zu diesem Zweck vorgesehene Feld ankreuzt.

Der Dienstleistungsvertrag, der zwischen TRADUCTA SWITZERLAND und dem Leistungserbringer geschlossen wird, gilt erst nach der Ausfertigung eines Bestellscheins und der ausdrücklichen Annahme des Auftrags durch den Leistungserbringer, der bestätigt, auf der Website von TRADUCTA SWITZERLAND Kenntnis von diesen Allgemeinen Bedingungen genommen zu haben und dieselben bedingungslos anzuerkennen, als rechtsverbindlich. Zu diesem Zweck wird der Link zur Website, die Auskunft über die Allgemeinen Bedingungen gibt, ausdrücklich auf dem Bestellschein vermerkt.

Die Allgemeinen Bedingungen gelten einzig für die Leistung, die laut Bestellschein vorgesehen ist, der auf die Allgemeinen Bedingungen verweist, und für die gesamte Dauer dieser Leistung.

 

Artikel 3: Erklärungen des Leistungserbringers – Unabhängigkeit der Parteien

Der Leistungserbringer garantiert, dass keine gesetzliche oder vertragliche Beschränkung für die Erfüllung der ihm von TRADUCTA SWITZERLAND übertragenen Leistung vorliegt.

Es wird vereinbart, dass der Leistungserbringer im eigenen Auftrag arbeitet und seine steuerlichen und sozialen Verpflichtungen erfüllt.

In diesem Sinne bestätigt der Leistungserbringer, seinen Umsatz oder seine Einnahmen bei den Sozialversicherungsträgern zu erklären und sämtliche Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.

Der Leistungserbringer verpflichtet sich fernerhin, die Rechtsvorschriften des Staates einzuhalten, in dem er seinen Beruf ausübt. Dies betrifft im Rahmen der Ausübung dieses Berufs insbesondere das Sozialschutz- und Steuersystem, das in seinem Niederlassungsland wirksam ist.

In Anbetracht der Tatsache, dass der Leistungserbringer im eigenen Auftrag tätig ist, erbringt er die ihm übertragene Leistung als Selbstständiger.

Daraus geht hervor, dass er erklärt und bestätigt, an TRADUCTA SWITZERLAND nicht im Rahmen irgendeines Unterstellungsverhältnisses gebunden zu sein, das eine etwaige Arbeitnehmer- / Arbeitgeberbeziehung begründet.

Demgemäss ist derselbe nicht berechtigt, die Neueinstufung dieses Dienstleistungsvertrags als Arbeitsvertrag zu beanspruchen.

Allgemein bestätigt der Leistungserbringer ausdrücklich, dass die ihm übertragene Leistung nicht als Partnerschafts-, Franchise-, Arbeitsvertrag mit TRADUCTA SWITZERLAND zu verstehen ist und keinen Vertretungsauftrag derselben darstellt.

An dieser Stelle wird darauf verwiesen, dass die Dolmetschleistungen in der mündlichen Übersetzung (Verhandlungs-/Konsekutivdolmetschen oder Remote-Dolmetschen (RSI)) der Äusserungen aus einer Sprache A in eine Sprache B und umgekehrt besteht.

Der Leistungserbringer erklärt hiermit, die beiden Arbeitssprachen im Rahmen der Ausübung seines Berufs uneingeschränkt zu beherrschen und in der Lage zu sein, den Inhalt der Gespräche oder Äusserungen, die Gegenstand des Auftrags sind, genau zu verdolmetschen.

 

Artikel 4: Ergänzende Erklärungen des Leistungserbringers, der mit einer Synchronisation beauftragt ist

Der Leistungserbringer, der von TRADUCTA SWITZERLAND mit einer Synchronisation beauftragt wurde, erklärt, TRADUCTA SWITZERLAND von sämtlichen Ansprüchen bezüglich seiner Stimme zu befreien, die auf allen Kommunikationsträgern (Internet oder andere) verwendet werden kann.

Er erklärt, dass es sich um seine eigene Stimme oder die Stimme eines Drittsprechers handelt, sofern der Kunde eine Gesellschaft und diese Drittstimme frei von etwaigen Ansprüchen ist.

 

Artikel 5: Beeidigter Übersetzer in den von dieser Funktion betroffenen Ländern

Der Übersetzer, der einen Auftrag in der Eigenschaft als beeidigter Übersetzer annimmt, verpflichtet sich, diese Leistung einzig insofern zu übernehmen, als seine Eintragung in die amtliche Liste der beeidigten Übersetzer in seinem Beeidigungsland weiterhin wirksam ist. Er verpflichtet sich, TRADUCTA SWITZERLAND im Fall der Streichung oder Versetzung in den Ruhestand zu unterrichten. In diesem Fall ist er nicht mehr berechtigt, die von TRADUCTA SWITZERLAND angebotenen beeidigten Übersetzungen anzunehmen.

Er ist verpflichtet, eine in Übereinstimmung mit den Verfahren des Landes, das ihn in die amtliche Liste eingetragen hat, ordnungsgemäss beglaubigte Übersetzung zu liefern. Er zeichnet uneingeschränkt für die Qualität und die Beglaubigung („Ne varietur“) seiner Übersetzung verantwortlich.

 

Artikel 6: : Intuitu Personae (in Anbetracht der Person) - Fremdvergabe

Jeder Auftrag, der dem Leistungserbringer von TRADUCTA SWITZERLAND übertragen wird, ist Gegenstand eines Bestellscheins und wird in Anbetracht der Person des Leistungserbringers erteilt.

In diesem Sinne verpflichtet sich der Leistungserbringer, die ihm von TRADUCTA SWITZERLAND übertragenen Leistungen persönlich zu erbringen und/oder von einem seiner Arbeitnehmer ausführen zu lassen.

Der Leistungserbringer nimmt folglich Abstand von der etwaigen Einbeziehung eines Fremddienstleisters, es sei denn, dies erfolgt mit der vorherigen Genehmigung von TRADUCTA SWITZERLAND in Schriftform, oder von der Übertragung der Erfüllung der Leistung auf einen Arbeitnehmer, der nicht über die für die Leistung erforderlichen Qualifikationen verfügt.

In der Annahme der Fremdvergabe der dem Leistungserbringer übertragenen Leistung ohne ihre Genehmigung ist TRADUCTA SWITZERLAND berechtigt, der Erfüllung des Dienstleistungsvertrags ein Ende zu setzen.

 

Artikel 7: Pflichten von ALPHATRAD

TRADUCTA SWITZERLAND verpflichtet sich, den Leistungserbringer für die von ihm erbrachte Leistung zum einvernehmlich vereinbarten Preis, der auf dem Bestellschein vermerkt ist, zu vergüten.

Vornehmlich im Rahmen der Erteilung von Dolmetschaufträgen am Standort des Kunden verpflichtet sich TRADUCTA SWITZERLAND, dem Leistungserbringer insofern sämtliche Spesen zu erstatten, die direkt mit seinem Auftrag in Verbindung stehen (Reisekosten beispielsweise mit dem Taxi, der U-Bahn- dem Zug, Kilometergeld), als diese Ausgaben im Vorfeld von TRADUCTA SWITZERLAND ausdrücklich in Schriftform gebilligt wurden.

Besagte Ausgaben werden dem Leistungserbringer nach der Beendigung der Leistung und spätestens zum Monatsende nach Eingang seiner Rechnung beglichen, die den Bedingungen nach Artikel 9 dieser Allgemeinen Bedingungen gerecht wird. Der Leistungserbringer hat im Rahmen der ihm von TRADUCTA SWITZERLAND übertragenen Leistung Anspruch auf eine Vergütung.

Im Fall der Teilerfüllung der Leistung auf Verschulden des Leistungserbringers wird einzig der vom Leistungserbringer gelieferte Teil nach Abzug der damit verbundenen Kosten beglichen.

Im Fall der Simultanverdolmetschung verpflichtet sich TRADUCTA SWITZERLAND zur Beauftragung eines zweiten Leistungserbringers, um die jeweiligen Arbeitszeiten einzuhalten.

 

Artikel 8: Pflichten des Leistungserbringers

Der Leistungserbringer verpflichtet sich, TRADUCTA SWITZERLAND die ihm übertragene Leistung in Einhaltung der dem Bestellschein zu entnehmenden Fristen und Bedingungen zu liefern.

Der Ort und die Uhrzeiten des dem Leistungserbringer übertragenen Einsatzes werden auf dem Bestellschein vermerkt.

Im Rahmen der Erbringung von Dolmetschleistungen verpflichtet sich der Leistungserbringer, in Einhaltung dieser Uhrzeiten rechtzeitig am Einsatzort zu erscheinen, den er fernerhin nicht vorzeitig verlässt, es sei denn, hierfür liegt eine schriftliche Genehmigung des Kunden von TRADUCTA SWITZERLAND vor.

Anlässlich der Dolmetschereinsätze verpflichtet sich der Leistungserbringer zur Wahrung eines tadellosen Bekleidungsstils, der der Geschäftswelt Rechnung trägt.

Der Leistungserbringer muss während der gesamten Dauer der Leistung verfügbar sein und sich den angemessenen Anforderungen unterordnen, die vom Kunden in Verbindung mit der Leistung geltend gemacht werden.

Der Leistungserbringer verpflichtet sich, TRADUCTA SWITZERLAND über sämtliche Anforderungen des Kunden zu informieren, die nicht mit dem Bestellschein vereinbart wurden.

Der Leistungserbringer verpflichtet sich, das Anwesenheitsblatt vom Kunden abzeichnen zu lassen, sofern ihm anlässlich der Beauftragung ein solches Anwesenheitsblatt zur Verfügung gestellt wurde.

Während der gesamten Dauer des Auftrags und während des Transports zum Einsatzort beim Kunden haftet der Leistungserbringer weiterhin für etwaige Ereignisse, die unmittelbar auf ihn zurückgehen, sodass er TRADUCTA SWITZERLAND in diesem Rahmen von jedweder Haftung befreit.

Im Fall der Verspätung (die auf die Verspätung eines Zugs, Flugzeugs, Staus auf der Strasse, Streik oder einen anderen Grund zurückgeht) verpflichtet sich der Leistungserbringer, TRADUCTA SWITZERLAND und den Kunden, bei dem die Leistung zu erbringen ist, umgehend zu benachrichtigen.

Der Leistungserbringer ist nicht berechtigt, die Leistung vor dem auf dem Bestellschein vermerkten Ende zu beenden.

Im Fall der Unmöglichkeit für den Leistungserbringer, die vertragliche Leistung zu erbringen, ist derselbe verpflichtet, TRADUCTA SWITZERLAND umgehend zu informieren.

Im Fall von Krankheit oder eines anderen gesundheitlichen Problems, das den Leistungserbringer an der Erfüllung der Leistung hindert, verpflichtet sich derselbe, TRADUCTA SWITZERLAND umgehend zu informieren, um ihr die Möglichkeit zu geben, nach einer Ersatzlösung zu suchen. TRADUCTA SWITZERLAND ist in diesem Zusammenhang ein ärztliches Attest vorzulegen.

Die etwaige Nichterfüllung der Leistung aus einem Grund, der nicht auf einen Fall der höheren Gewalt zurückgeht, zieht die Haftung des Leistungserbringers nach sich.

Im Sinne dieser Allgemeinen Bedingungen meint höhere Gewalt jedwedes ausserordentliche Ereignis, das die Erfüllung des dem Leistungserbringer übertragenen Auftrags aus schwerwiegenden Gründen unabhängig von seinem Willen (schwere Krankheit, Unfall usw.) unmöglich macht.

 

Artikel 9: Auflösung

Im Fall der Nichterfüllung der dem Leistungserbringer übertragenen Leistung binnen der auf dem Bestellschein vermerkten Frist kann der Vertrag nach Ermessen von TRADUCTA SWITZERLAND aufgelöst werden, die den Leistungserbringer per E-Mail über ihre Entscheidung informiert.

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass diese Auflösung in der Folge eines Verstosses des Leistungserbringers gegen seine Verpflichtung von Rechts wegen erfolgt, wobei sich die Inverzugsetzung einzig aus der Nichterfüllung der Verpflichtung ergibt, sodass in diesem Zusammenhang keine Mahnung oder anderweitigen Formalitäten erforderlich werden.

In diesem Rahmen wird die Auflösung des Vertrags unmittelbar nach der Zusendung der E-Mail wirksam, mit der die Auflösungsentscheidung von TRADUCTA SWITZERLAND mitgeteilt wird.

 

Artikel 10: Rechnungslegung

Der Leistungserbringer verpflichtet sich, TRADUCTA SWITZERLAND nach der Beendigung jeder der ihm übertragenen Leistungen eine Rechnung betreffs des übernommenen Auftrags und der erstattungsfähigen Spesen zu übermitteln.

Diese Rechnung muss ausdrücklich das Detail der Rechnungslegung (insbesondere die Anzahl der Wörter für Übersetzungen und den Zeitaufwand für die tatsächliche Erbringung der Leistung, sofern dieselbe nach Zeitaufwand abgerechnet wird) sowie die Auftragsnummer und das Auftragsdatum beinhalten.

Der Leistungserbringer, der in der Schweiz niedergelassen ist, verpflichtet sich, auf seinen Rechnungen seine Eintragungsnummer ins Handelsregister und bei den Sozialversicherungsträgern des Sozialversicherungssystems für Selbstständige zu vermerken.

 

Artikel 11: Wettbewerbsverbot

Während der gesamten Dauer der Leistung ist es dem Leistungserbringer verboten, im eigenen Namen Sprachleistungsverträge mit dem Kunden zu verhandeln.

Fernerhin nimmt der Leistungserbringer während der gesamten Dauer der Leistung und binnen zwei (2) Jahren nach ihrer Beendigung Abstand davon, unmittelbar oder mittelbar eine Geschäftsbeziehung mit dem Kunden anzubahnen und/oder zu unterhalten.

Der Leistungserbringer nimmt ferner Abstand davon, dem Kunden seine persönlichen Kontaktdaten mitzuteilen und binnen einer Frist von zwei (2) Jahren ab dem Ende der Leistung direkt für denselben zu arbeiten.

Im Fall der Verletzung der Verbote wie oben ist der Leistungserbringer verpflichtet, TRADUCTA SWITZERLAND im Rahmen der Konventionalstrafe eine Entschädigung in Höhe von CHF 10 000 zu zahlen.

 

Artikel 12: Vertraulichkeit und Berufsgeheimnis

Der Leistungserbringer ist zur Wahrung der Vertraulichkeit und des Berufsgeheimnisses verpflichtet.

Der Leistungserbringer verpflichtet sich im Rahmen der Vertraulichkeitsvereinbarung während der gesamten Laufzeit seines Auftrags und ohne zeitliche Beschränkung nach seiner Beendigung, ganz gleich, aus welchen Gründen, zur uneingeschränkten Vertraulichkeit, sodass er Abstand von der unmittelbaren oder mittelbaren Weitergabe irgendwelcher Informationen, Kenntnisse oder des Know-hows nimmt, auf die er im Rahmen der Erfüllung seines Auftrags zugreifen kann, es sei denn, diese Informationen, Kenntnisse oder das Know-how sind allgemein zugänglich oder ihre Weitergabe ist in der Folge einer besonderen Verordnung oder einer Aufforderung durch die Verwaltungs- oder Gerichtsbehörden erforderlich.

Der Leistungserbringer verpflichtet sich fernerhin zur Einhaltung dieser Verpflichtung durch die betreffenden Mitglieder seiner Belegschaft, für die er bürgt.

Der Leistungserbringer bestätigt, dass der Schriftverkehr, sein Inhalt und die Anlagen, ganz gleich, welcher Art, und insbesondere die zwischen dem Leistungserbringer und TRADUCTA SWITZERLAND, ihren Managern oder Arbeitnehmern ausgetauschten E-Mails vertraulich sind, sobald sie Informationen über den dem Leistungserbringer übertragenen Auftrag beinhalten.

In diesem Sinne verpflichtet sich der Leistungserbringer, den vertraulichen Schriftverkehr weder teilweise noch allumfänglich in mündlicher oder schriftlicher Form oder mit allen sonstigen Mitteln mittelbar oder unmittelbar an Dritte weiterzugeben. Im Fall der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 000 € fällig.

 

 

Artikel 13: Sicherungs- und Nichthaftungsvereinbarung

Der Leistungserbringer verpflichtet sich, TRADUCTA SWITZERLAND nicht für rechtswidrige oder unerlaubte Handlungen, die aus Anlass der Erfüllung der Leistung durch den Leistungserbringer verursacht werden, straf- oder zivilrechtlich haftbar zu machen.

In der Annahme, dass die Haftung von TRADUCTA SWITZERLAND aufgrund der Handlungen wie oben durch einen Dritten geltend gemacht wird, ist der Leistungserbringer verpflichtet, TRADUCTA SWITZERLAND im Rahmen sämtlicher Klagen zu sichern, indem er die Kosten für etwaige Verurteilungen, die gegen TRADUCTA SWITZERLAND ergehen, sowie ihre Verteidigungs- und Verfahrenskosten übernimmt.

 

Artikel 14: Zustellungen

Sämtliche Zustellungen oder sonstigen Mitteilungen, die im Rahmen der dem Leistungserbringer übertragenen Leistung erforderlich sind, erfolgen per E-Mail. Ging eine Mitteilung an einem arbeitsfreien Tag ein, wird davon ausgegangen, dass sie am nächstfolgenden Werktag zugestellt wurde.

 

Artikel 15: Gerichtsstand

Im Streitfall ist einzig das Gericht in Lausanne zuständig.

 

Artikel 16: Gültigkeit

Werden eine oder mehrere mit diesen Allgemeinen Bedingungen vorgesehenen Bestimmungen vom Lausanner Gericht als ungültig, rechtswidrig oder nicht erfüllbar betrachtet, zieht diese Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Unmöglichkeit der Erfüllung in keiner Weise die Nichtigkeit dieser Allgemeinen Bedingungen in ihrer Gesamtheit nach sich.

 

Artikel 17: Datenschutz

Die vom Leistungserbringer erfassten personenbezogenen Daten sind Gegenstand einer Datenverarbeitung, die von TRADUCTA SWITZERLAND gewährleistet wird. Sie werden in der Leistungserbringerdatei erfasst und sind für die Bearbeitung der Bestellungen unverzichtbar. Diese Informationen und personenbezogenen Daten werden fernerhin zu Sicherheitszwecken aufbewahrt, um den gesetzlichen und vorschriftsmässigen Verpflichtungen Rechnung zu tragen. Sie werden binnen der für die Erfüllung der Aufträge und der ggf. anwendbaren Garantien erforderlichen Dauer aufbewahrt.

Der für die Verarbeitung Verantwortliche ist ALPHATRAD FRANCE. Der Zugang zu den personenbezogenen Daten wird streng auf die Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen beschränkt, die berechtigt sind, sie im Rahmen ihrer Aufgabengebiete zu verarbeiten. Die erfassten Informationen können unter Umständen an Dritte weitergegeben werden, die mit einem Vertrag zwecks Erfüllung fremdvergebener Aufgaben an das Unternehmen gebunden sind, ohne dass eine Genehmigung des Leistungserbringer erforderlich ist.

Im Rahmen der Erfüllung ihrer Leistungen haben die Dritten einzig einen beschränkten Zugang auf die Daten. Sie sind verpflichtet, diese Daten in Übereinstimmung mit den auf dem Gebiet des Schutzes personenbezogener Daten anwendbaren Rechtsvorschriften zu benutzen. Abgesehen von diesen Fällen nimmt ALPHATRAD FRANCE Abstand davon, die Daten ohne die vorherige Zustimmung des Leistungserbringers zu verkaufen, zu vermieten, abzutreten oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, sie ist aus einem rechtmässigen Grund dazu verpflichtet.

Werden die Daten ausserhalb der EU übertragen, wird der Leistungserbringer entsprechend informiert, der darüber hinaus über die Garantien unterrichtet wird, die zum Zwecke der Sicherung der Daten (beispielsweise Beitritt des Fremdunternehmens zur „Privacy Shield“, Vereinbarung von Standardschutzbestimmungen, die den Rechtsvorschriften gerecht werden, Annahme eines Verhaltenskodex, Einholung einer anderen Zertifizierung usw.) übernommen werden.

In Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften wird dem Leistungserbringer ein Zugangs-, Berichtigungs-, Lösch-, Übertragbarkeitsrecht der ihn betreffenden Daten sowie das Recht, der Verarbeitung aus rechtmässigen Gründen zu widersprechen, eingeräumt. Diese Rechte kann derselbe wahrnehmen, indem er sich unter der nachstehenden Postanschrift an ALPHATRAD wendet: 15 Rue du Roussillon, F-91220 BRETIGNY-SUR-ORGE.

Diese Rechte können darüber hinaus per E-Mail unter der nachstehenden Adresse geltend gemacht werden: droitdacces@alphatrad.com.

Der Leistungserbringer kann diese Rechte unter Verweis auf seinen Namen, Vornamen, die Postanschrift ausüben, wobei eine Kopie der Vorder- und Rückseite seines Personalausweises beizufügen ist.

Im Fall von Schwierigkeiten in Verbindung mit der Verwaltung dieser personenbezogenen Daten ist der Leistungserbringer berechtigt, eine Beanstandung bei der französischen Datenschutzbehörde (Commission nationale de l'Informatique et des Libertés - CNIL) einzureichen.